Nutzungsbedingungen
für die Nutzung von Shiftmate durch Betriebe · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Shiftmate (App und Server-Dienst) zwischen Vasileios Apostolidis, VASI Design, Wilhelm-Liebknecht-Platz 6, 04105 Leipzig („Anbieter“) und dem Betrieb, der Shiftmate nutzt („Kunde“).
(2) Shiftmate richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.
(3) Mitarbeiter des Kunden nutzen Shiftmate im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses über Zugänge, die der Kunde einrichtet. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer diese Bedingungen einhalten.
§ 2 Leistungen
(1) Shiftmate ist eine App für iPad und iPhone zur Schichtplanung, Zeiterfassung, Verwaltung von Abwesenheiten und Personalunterlagen sowie zur Auswertung von Arbeitszeiten. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket.
(2) Die Daten werden auf Servern des Anbieters in Deutschland gespeichert und zwischen den Geräten abgeglichen.
(3) Der Anbieter entwickelt Shiftmate weiter und darf Funktionen ändern, soweit der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(4) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Hauptzeiten durchgeführt. Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Störungen bei Hoster, Apple oder im Internet), begründen keine Ansprüche.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann sich in der App registrieren oder erhält vom Anbieter einen Zugang. Mit der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos durch den Anbieter zustande. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(2) Die Angaben bei der Registrierung müssen vollständig und richtig sein.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise des gebuchten Pakets. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Die Vergütung ist bei monatlicher Zahlweise monatlich, bei jährlicher Zahlweise jährlich im Voraus fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Mahnung vorübergehend sperren. Die Daten bleiben dabei erhalten.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Bei monatlicher Zahlweise läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Laufzeit zwölf Monate. Sie verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Ein Wechsel zur monatlichen Zahlweise ist zum Ende der Laufzeit möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Rollen und Rechte sorgfältig und sperrt Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter.
(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Daten verantwortlich, die er in Shiftmate erfasst. Er informiert seine Mitarbeiter über die Verarbeitung ihrer Daten (Art. 13 DSGVO) und beachtet etwaige Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats.
(3) Berechnungen in Shiftmate (z. B. Stunden, Pausen, Zuschläge, Personalkosten) sind Hilfsmittel. Der Kunde prüft sie vor der Lohnabrechnung. Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Mindestlohngesetzes und von Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bleibt Aufgabe des Kunden.
(4) Shiftmate ist kein revisionssicheres Archiv. Der Kunde exportiert Unterlagen, die er aufbewahren muss, regelmäßig (z. B. als Excel- oder PDF-Datei).
(5) Der Kunde darf Shiftmate nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte speichern und keine Angriffe auf die Systeme des Anbieters unternehmen.
§ 7 Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der Bestandteil dieses Vertrags ist. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 8 Daten bei Vertragsende
(1) Der Kunde kann seine Daten bis zum Vertragsende jederzeit exportieren. Auf Wunsch bleibt der Zugang nach Vertragsende noch bis zu 30 Tage zum Export erreichbar.
(2) Danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung beim Anbieter besteht.
(3) Der Inhaber kann sein Konto und damit alle Daten des Betriebs jederzeit selbst in der App löschen. Die Löschung beendet eine laufende Zahlungspflicht nicht automatisch; dafür ist eine Kündigung nach § 5 nötig.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (Exporte nach § 6 Abs. 4) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
§ 10 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei einem Widerspruch kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Leipzig.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.